Schülerunfallversicherung

Schülerunfallversicherung
Schüler|unfallversicherung,
 
kostenlose Versicherung von Schülern und Studenten (auch für Kinder während des Besuchs von Kindergärten) gegen Unfälle und Wegeunfälle gemäß § 2 Nummer 8 SGB VII. Die Kostenträgerschaft für öffentliche Schulen wird durch Unfallversicherungsverbände geregelt, größere Städte haben eigene Unfallversicherungen.

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Schü|ler|un|fall|ver|si|che|rung, die: Unfallversicherung für Schüler[innen] und Studierende.

Universal-Lexikon. 2012.

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